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Warum hat die RAG einen Gewässer­schutzbe­auftragten?

Für das Heben und Einleiten von Wasser in Gewässer besteht nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine Genehmigungspflicht. Der Gesetzgeber fordert für den Betrieb von wassertechnischen Anlagen ab einer jährlichen Einleitmenge von 750 Kubikmetern einen Gewässerschutzbeauftragten. Bei der RAG bringt dieses Amt viele Verantwortlichkeiten mit sich.

RAG-Gewässerschutzbeauftragter Ulrich Nobis

Kaum ein Unternehmen beschäftigt sich so viel mit Wasser wie der ehemalige Bergbaubetreiber RAG. Grubenwasserhaltung, Grundwassermanagement, Poldern: Die Einhaltung der komplexen wasserrechtlichen Vorschriften und Bedingungen gehören zu den Hauptaufgaben des RAG-Gewässerschutzbeauftragten. Er befährt und prüft dabei nicht nur die zahlreichen Einleitstellen. Durch unaufgefordertes, vorausschauendes Handeln identifiziert er Verbesserungspotenziale zum Schutz der Gewässer und bewertet innovative Verfahren, die der Wasseraufbereitung dienen.

Zudem nimmt er als Ansprechpartner der ehemaligen Bergbaustandorte eine beratende Funktion ein, schult die Mitarbeiter vor Ort und beantwortet Fragen bei Umweltaudits bzw. Inspektionen zum Thema Gewässerschutz. Eine regelmäßige Berichterstattung an die Behörden über den chemischen Zustand der Wassereinleitungen sowie ein Jahresbericht an den Vorstand kommen hinzu. Sie dienen der lückenlosen und transparenten Umsetzung wasserrechtlicher Vorgaben.

Bei der RAG unterstützen zwei Stellvertreter den Inhaber dieser Position: je einer für das Ruhrgebiet und einer für das Saarland, die beiden großen Regionen des ehemaligen Steinkohlenbergbaus.

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