


Bei den Ewigkeitsaufgaben, die seit 2019 die RAG-Stiftung finanziert, handelt es sich um Bergbaufolgen, die auf unabsehbare Zeit technische und logistische Maßnahmen erfordern. Sie unterteilen sich in drei Bereiche:
1. Heben und Einleiten von Grubenwasser,
2. Reinigen und Überwachen des Grundwassers im Bereich ehemaliger bergbaulicher Betriebe,
3. Management des Oberflächenwassers in bergbaubedingten Senkungsgebieten (Poldern).
Die sogenannten Bergschäden, unter anderem Schäden an Gebäuden, Grundstücken oder Straßen, die sich auf den Bergbau zurückführen lassen, zählen ausdrücklich nicht zu den Ewigkeitsaufgaben. Die Regulierung von Bergschäden finanziert wie bisher die RAG Aktiengesellschaft. Dafür traf die RAG finanzielle Vorsorge.