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Welche Behörden sind für die Aufsicht und Genehmigung des Gruben­wasser­konzepts zuständig?

Erster Ansprechpartner für die RAG bei der bergbaulichen Wasserhaltung im Ruhrgebiet ist die Abteilung Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg in Nordrhein-Westfalen. Sie ist - bei Wasserrechtsanträgen im Einvernehmen mit zuständigen Wasserbehörden - die für den gesamten ehemaligen Steinkohlebergbau in NRW zuständige Genehmigungsbehörde.

Die Bezirksregierung Arnsberg führt außerdem einmal jährlich eine Überprüfung der bergbaulichen Gewässerbenutzungen (Wasserschau) durch. Dabei erhält die Bergbehörde unter anderem Einblick in die Betriebstagebücher, in denen die Fachleute der RAG ihre Arbeit in der Wasserhaltung dokumentieren.

Der Grubenwasseranstieg läuft unabhängig davon über Abschlussbetriebsplanverfahren. Die Hebung und Einleitung des Grubenwassers in Fließgewässer unterliegt zahlreichen wasserrechtlichen Bestimmungen.

 

Foto: Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW

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