

Die Bezirksregierung Arnsberg führt außerdem einmal jährlich eine Überprüfung der bergbaulichen Gewässerbenutzungen (Wasserschau) durch. Dabei erhält die Bergbehörde unter anderem Einblick in die Betriebstagebücher, in denen die Fachleute der RAG ihre Arbeit in der Wasserhaltung dokumentieren.
Der Grubenwasseranstieg läuft unabhängig davon über Abschlussbetriebsplanverfahren. Die Hebung und Einleitung des Grubenwassers in Fließgewässer unterliegt zahlreichen wasserrechtlichen Bestimmungen.
Foto: Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW