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Wird das Gru­ben­wasser ständig überwacht?

Die RAG und die zuständigen Behörden achten sorgfältig auf die Qualität und das Niveau des Grubenwassers. Es gibt zahlreiche rechtliche Vorschriften, deren Einhaltung es lückenlos zu kontrollieren gilt.

Die wasserrechtlichen Erlaubnisse für ihre Grubenwasserhaltung muss die RAG bei der für den Bergbau zuständigen Bezirksregierung Arnsberg einholen. Diese Erlaubnisse erhält sie in der Regel nur befristet. Die Bezirksregierung macht Vorgaben zur Menge und Qualität des einzuleitenden Wassers.

Ein unabhängiges Labor analysiert das Grubenwasser im Auftrag der RAG. Die dabei untersuchten Parameter gehen über den behördlich geforderten Umfang hinaus. Das Unternehmen informiert die Bergbehörde regelmäßig über die Ergebnisse der Untersuchungen.

Zusätzlich überprüft die Bezirksregierung jährlich bei einer Wasserschau den Umgang mit dem Grubenwasser. Dabei erhält die Bergbehörde Einblick in die Betriebstagebücher, in denen die Fachleute der RAG ihre Arbeit in der Wasserhaltung protokollieren. Außerdem muss die RAG die eingeleiteten Wassermengen dokumentieren. Darüber hinaus überwacht die RAG die Grubenwasserstände kontinuierlich.

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